Kletterwald Graz, Steiermark | Logo Backround

AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

der Kletterwald Graz GmbH 

betreffend den Kletterwald Graz 

in der Fassung vom 30.3.2023 


In diesen AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulin verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Regelung erforderlich ist. 


1. Grundlage – AGB: 

Die Benützung des Hochseilgartens „Kletterwald Graz“ erfolgt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der benutzungsregeln in der jeweils aktuellen Fassung. 

2. Begriffe: 

Hochseilgarten: Die gesamte Seilgartenanlage des Kletterwalds Graz. 

Betreiber: Die Kletterwald Graz GmbH, FN 593222 k. 

Kunde: Person, die selbst oder als Begleitung den Hochseilgarten nutzt. 

Trainer: Mitarbeiter der Hochseilgartenanlage Kletterwald Graz. 

Gruppe: Mehrere Kunden, die den Hochseilgarten gemeinsam nutzen. 

Begleitperson: Kunden, die (minderjährige) Kunden bei der Nutzung des Hochseilgartens unterstützt und kontrolliert, unabhängig davon, ob sie selbst die Parcours klettern oder nicht. 

Sicherheitsausrüstung: Equipment bestehend aus Helm, Gurt, Karabiner und Seilrolle, die dem Kunden vom Betreiber des Hochseilgartens zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. 

Parcours: Teilabschnitt des Hochseilgartens, bestehend aus Plattformen und Übungselementen. 

Plattform: Erhöhtes horizontales Holzbauwerk zwischen einzelnen Übungselementen. 

Aktionssystem: 

Übung (Element): Einheit bestehend aus Aktionssystem und Sicherungssystem. 

Seilrutsche: Übungselement zur ausschließlichen Nutzung mit Seilrolle. 

Absperrungen: Deutlich erkennbare Kennzeichnung, wonach die Nutzung eines Parcours, eines Übungselements oder anderer Bereiche untersagt ist. 

3. Besondere Nutzungsbedingungen: 

Besonderen, auf Hinweistafeln ersichtlichen, Nutzungsbedingungen an einzelnen Parcours und Übungen sowie Anweisungen des Personals für die Nutzung einzelner Bereiche des Hochseilgartens ist Folge zu leisten. Absperrungen sind zu beachten. 

4. Fehlverhalten: 

Wiederholtes Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der weiteren Benutzung des Hochseilgartens führen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung bzw. teilweise Rückvergütung des entrichteten Eintrittspreises. 

5. Gesundheitliche Eignung – _Alters-, Größen- und Gewichtsbeschränkungen: 

Die Benützung des Hochseilgartens erfolgt auf eigene Gefahr und setzt gute physische und mentale Verfassung voraus. Bei Einschränkungen (z.B. Bewegungsapparat, Allergien, Herzkreislauf, psychische Probleme) wird die vorherige Rücksprache mit dem entsprechenden Facharzt angeraten. Erkennbare gesundheitliche Beeinträchtigungen können dazu führen, dass vom Betreiber die Nutzung untersagt wird. 

Für einzelne Parcours gelten Einschränkungen für die Nutzung. Die angegebenen Verhältniszahlen beziehen sich auf das Verhältnis Begleitperson und kletternde Personen. 

EINSCHULUNGS-Bereich: 

EINSCHULUNG: (weiß) 

Sehr leichte Schwierigkeit (2,0-2,5m) 

Nur für die Einschulung mit Trainer 

KIDS-Bereich: 

KIDS 1: (hellgrün) 

Sehr leichte Schwierigkeit (1,0-2,0m) 

Körpergröße: keine Vorgabe 

ab 4 Jahre in Begleitung im Parcours (1:1) 

6 bis 14 Jahre in Begleitung (1:5) 

KIDS 2: (hellgrün) 

leichte Schwierigkeit (2,0-4,0m) 

Körpergröße keine Vorgabe 

ab 4 Jahre in Begleitung im Parcours (1:1) 

6 bis 14 Jahre in Begleitung (1:5) 

FAMILY Bereich: 

FAMILY 1 „Flying Fox“: (grün) 

leichte Schwierigkeit (Höhe 2,0-4,0m) 

Körpergröße min. 110cm 

6 bis 14 Jahre in Begleitung (1:5) 

FAMILY 2: (grün) 

leichte Schwierigkeit (Höhe 2,0-4,0m) 

Körpergröße min. 110cm 

6 bis 14 Jahre in Begleitung (1:5) 

FAMILY 3: (gelb) 

leichte Schwierigkeit (Höhe 2,0-4,0m 

Körpergröße min. 110cm 

6 bis 14 Jahre in Begleitung (1:5) 

FAMILY 4: (gelb) 

mittlere Schwierigkeit (Höhe 2,0-5,0m) 

Körpergröße min. 110cm 

6 bis 14 Jahre in Begleitung (1:5) 

FAMILY 5: (blau) 

mittlere Schwierigkeit (Höhe 2,0-4,0m) 

Körpergröße min. 110cm 

Alter: 6 bis 14 Jahre in Begleitung (1:5) 

HOCHSEIL Bereich: 

HOCHSEIL 1: (orange) 

hohe Schwierigkeit (Höhe 4,0-8,0m) 

Körpergröße: min. 140 cm 

bis 14 Jahre in Begleitung durch erwachsene Person (1:5) 

HOCHSEIL 2: “Flying Fox” (rot) 

hohe Schwierigkeit (Höhe 12,0-15,0m) ACHTUNG: sehr Hoch! 

Körpergröße: min. 140 cm 

bis 14 Jahre in Begleitung durch erwachsene Person (1:5) 

HOCHSEIL 3: (schwarz) 

sehr hohe Schwierigkeit (Höhe 5,0-10,0m) 

Körpergröße: min. 140 cm 

bis 14 Jahre in Begleitung durch erwachsene Person (1:5) 

HIGH JUMP: (lila) 

hohe Schwierigkeit (Höhe 20m) 

Körpergröße: min. 140 cm 

bis 14 Jahre in Begleitung durch erwachsene Person (1:5) 

Personen, welche alkoholisiert sind und/oder unter Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen dürfen den Kletterwald Graz nicht benutzen. 

Bei einer Schwangerschaft ist die Benutzung des Kletterwalds Graz nicht gestattet. 

Personen, welcher schwerer als 120 kg sind, dürfen den Kletterwald Graz nicht benützen. 

6. Einschulung: 

Eine Nutzung des Hochseilgartens ohne Einschulung und praktische Beurteilung (Begehen eines Einschulungsparcours unter Aufsicht eines Trainers) ist unzulässig. 

Vor der Nutzung müssen Kunden und Begleitpersonen das Einschulungsvideo vollständig angesehen haben und den Einschulungsparcours unter Aufsicht eines Trainers des Hochseilgartens vollständig und fehlerfrei absolviert haben. 

7. Ausrüstung und Bekleidung: 

Die Nutzung ist nur mit festen, geschlossenen Schuhen zulässig. 

Dem Nutzer wird vom Betreiber die Sicherheitsausrüstung gestellt. Die Verwendung einer eigenen Sicherheitsausrüstung ist unzulässig. Helm, Gurt, Karabiner und Seilrolle dürfen während der gesamten Nutzung des Hochseilgartens (ausgenommen Toilette) nicht abgelegt werden. Veränderungen an der Ausrüstung sind nicht gestattet. Nach einem Ablegen und erneuten anlegen der Sicherheitsausrüstung ist immer eine Kontrolle durch einen Trainer durchführen zu lassen. 

8. Vorsorgemaßnahmen: 

Schmuck, Uhren, Ohrringe, etc. müssen vor der Nutzung abgelegt werden. Brillen sind mit einem Brillenband zu sichern. Piercings sind zu entfernen oder abzukleben. Lange Haare sind aufzubinden. Insgesamt soll durch die beschriebenen Vorsorgemaßnahmen verhindert werden, dass Kunden an Teilen des Parcours bzw. an Seilen hängen bleiben. 

Bei der Benutzung des Hochseilgartens dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die durch Heraus- bzw. Herunterfallen (Mobiltelefone, Schlüsselbund, Kamera, etc.) oder andere Umstände eine Gefahr für den Kunden oder andere darstellen. 

9. Besondere Bestimmungen für Begleitpersonen und Minderjährige: 

Kinder unter 6 Jahren müssen wie folgt begleitet werden: 

Im Parcours 1:1 (Eine Begleitperson mit einem Kind) Mindestalter 4 Jahre 

Kinder/Jugendliche ab 6 Jahren bis 14 Jahre müssen wie folgt begleitet werden: 

Vom Boden aus oder im Parcours 1:5 (Eine Begleitperson mit max. 5 Minderjährigen) 

10. Verhaltensvorschriften für Kletterparcours und Seilrutsche 

Während der gesamten Nutzung des Hochseilgartens, also insbesondere während der Durchführung der einzelnen Kletterübungen in den Parcours soll zumindest eine weitere Person sich in Sicht und Rufweite befinden. 

Es dürfen sich maximal 3 Personen auf einer Plattform befinden. 

Es darf sich maximal 1 Person im Aktionssystem befinden. (Ausnahme: Die Rettung oder Betreuung einer Person durch einen qualifizierten Trainer oder nach Anweisung durch die Trainer.) 

Seilrutschen sind mit einer grünen Markierung am Sicherungsseil am Anfang des Elementes versehen. 

Es darf sich maximal 1 Person in der Seilrutsche befinden. Der Start in die Seilrutsche und das Einhängen der Seilrolle ist unzulässig, solange sich noch eine weitere Person in der Rutsche oder im Landebereich (Boden oder Plattform) befindet. 

Seilrutschen dürfen nur aus dem Sitzen oder Hocken direkt senkrecht unter dem Sicherungsseil benutzt werden. Springen oder Pendeln ist unzulässig. 

11. Preise/Geschuldete Leistung: 

Die Nutzung des Hochseilgartens ist nur gegen vorherige Bezahlung des Eintrittspreises zulässig. Die Entrichtung des Eintrittspreises berechtigt zur Nutzung der Parcours des Hochseilgartens entsprechend der Altersfreigabe, des bezahlten Umfanges im gebuchten Zeitkontingent. 

Die Preise der Kletterwald Graz GmbH verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. 

Für die Benutzung der Anlage gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Kletterwald Graz GmbH kundgemachten Preise. 

Erfolgt ohne vorherige Bezahlung die Nutzung des Hochseilgartens oder von Teilen so ist der Eintrittspreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20€ im Nachhinein zu entrichten. 

Gruppen haben bei Buchung eine Akontierung des Eintrittspreises in Höhe des angegebenen Mindestumsatzes zu entrichten. 

12. Stornobedingungen – Umbuchungen 

Ein einmal erworbenes Einzelticket kann nicht storniert werden. Gruppenbuchungen können bis 15 Tage vor dem gebuchten Termin storniert werden. In diesem Fall fallen keine Kosten an. 

Ein erworbenes Einzelticket kann bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin ohne Zusatzkosten auf einen anderen Termin im selben Kalenderjahr umgebucht werden (sofern an dem gewünschten Tag noch Plätze verfügbar sind). 

Bei Stornierung von Gruppenbuchungen innerhalb der letzten 14 Tage vor dem gebuchten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe des bei der Buchung angegebenen Mindestumsatzes einbehalten/fällig. 

Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, wenn Kunden die Nutzung der Anlage auf eigenen Wunsch frühzeitig abbrechen oder wenn der Kunde wegen der Missachtung dieser AGB oder anderer Vorgaben des Betreibers von der Benutzung ausgeschlossen wird. 

Ein Nichterscheinen zum gebuchten Termin aufgrund von Schlechtwetter oder aus anderen Gründen, obwohl die Anlage geöffnet war, stellt keinen Rückerstattungsgrund dar. Das erworbene Ticket verfällt in diesem Fall ersatzlos. 

Der Betreiber ist berechtigt, aus Gründen der Sicherheit für die Kunden und/oder 

wetterbedingt die Benutzung der Anlage abzusagen, einzuschränken beziehungsweise zu unterbrechen. Bei Schließung oder Unterbrechung von mehr als 60 min. kann der Kunde kostenfrei einen weiteren Nutzungstermin buchen. 

13. Haftung 

Die Benutzung des Hochseilgartens erfolgt auf eigene Gefahr. Begleitpersonen sind für die bestimmungsgemäße Nutzung des Hochseilgartens, die Einhaltung der besonderen Nutzungsbedingungen, der Vorsorgemaßnahmen und die Einhaltung der Verhaltensvorschriften durch Kinder und Jugendliche verantwortlich. 

Der Betreiber haftet nicht für Vermögens- oder Sachschäden. So besteht keine Haftung für beschädigte oder verschmutzte Kleidung und verlorene und/oder beschädigte Gegenstände. Auch für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Gegenständen übernimmt die Kletterwald Graz GmbH keinerlei Haftung. 

Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Spind begründet keine weiteren Überwachungs-/ Verwahrungspflichten des Veranstalters in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Eine Bewachung gegebenenfalls zur Verfügung gestellter Spinde durch den Veranstalter findet nicht statt. Bei Verlust oder Diebstahl von Geld oder Wertgegenständen aus einem solchen Spind besteht keine Haftung des Betreibers. 

Die Kletterwald Graz GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Die Haftung des Betreibers ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. 

14. Datenschutz: 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme während der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet. 

Der Betreiber gibt personenbezogene Daten des Kunden – _ausgenommen im Zusammenhang mit der Erfassung von Buchungen (Buchungssystem) nicht an Dritte weiter. Andernfalls erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur, wenn der Kunde zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Eine erteilte Einwilligung kann der Teilnehmer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den Betreiber (z.B. durch E-Mail, Brief) widerrufen. Der Betreiber wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Wenn der Kunde Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage (E-Mail, Brief) an den Betreiber.